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   BVerwG, 07.01.1987 - 8 CB 120.86   

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https://dejure.org/1987,9400
BVerwG, 07.01.1987 - 8 CB 120.86 (https://dejure.org/1987,9400)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1987 - 8 CB 120.86 (https://dejure.org/1987,9400)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1987 - 8 CB 120.86 (https://dejure.org/1987,9400)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besondere Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln in Wehrpflichtsachen - Allgemeine Anforderungen an die revisionseröffnende Darlegung von Urteilsrügen

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  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1987 - 8 CB 120.86
    Denn in Wehrpflichtsachen können Verfahrensmängel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision (§ 34 Abs. 2 Satz 1 WPfIG), nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67] m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 29.08.1985 - 3 CB 13.85

    Unzulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1987 - 8 CB 120.86
    Die vorsorglich "für den Fall der Zulassung" eingelegte Revision ist durch Beschluß zu verwerfen (vgl. § 144 Abs. 1 VwGO), weil die derart bedingte Einlegung eines Rechtsmittels unzulässig ist (vgl. u.a. Beschluß vom 29. August 1985 - BVerwG 3 CB 13.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 57 S. 34 f.).
  • BVerwG, 03.08.1973 - VIII B 39.73
    Auszug aus BVerwG, 07.01.1987 - 8 CB 120.86
    Eine Umdeutung der unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision ist ausgeschlossen (vgl. Beschluß vom 3. August 1973 - BVerwG VIII B 39.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 112 S. 60 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1987 - 8 CB 120.86
    Namentlich ist der Beschwerdeschrift keine entscheidungserhebliche bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, d.h. allgemeiner Bedeutung zu entnehmen, deren Entscheidung in einem Revisionsverfahren der Rechtseinheit dienen oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern kann (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] Soweit mit der Beschwerde eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung des Verwaltungsgerichts gerügt werden soll (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO), ist sie ebenfalls unzulässig.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 07.01.1987 - 8 CB 120.86
    Namentlich ist der Beschwerdeschrift keine entscheidungserhebliche bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, d.h. allgemeiner Bedeutung zu entnehmen, deren Entscheidung in einem Revisionsverfahren der Rechtseinheit dienen oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern kann (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] Soweit mit der Beschwerde eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung des Verwaltungsgerichts gerügt werden soll (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO), ist sie ebenfalls unzulässig.
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